Zur Beilegung des Streits zwischen den Bürgern des Fleckens Vörden und den Bewohnern der Bauerschaft Hörsten um die „Plaggemat“ auf der „Lütke Fladdern“, die bei Ewerdt zu Westrup und Ewerdts Klauwes Wiese zwischen dem Flusse nach Cordt Talken Wiese hinab bei der alten „Aue“ gelegen ist, haben die Beamten des Amts Vörden, Drost Friedrich Werpup und Rentmeister Johann Molan die beiden Parteien zum Lokaltermin geladen, außerdem wurde der Komtur des Ritterhauses Rieste, Riester Bauerschaft, Heinrich von Bernsau, hinzugezogen. Nach langer Verhandlung wurde vertraglich festgesetzt, dass die Bürger von Vörden einen Teil der „Lutke Fladdern“, dessen Grenze durch zwei Grenzsteine gekennzeichnet wurde, deren einer gegen Ewerdt zu Westrup Wiese, der andere auf des (Ew)erdt Oifer Grund gesetzt worden war – die Grenze läuft so die alte „Aue“ hinab – zur Plaggenmat und sonstiger freien Verfügung zugewiesen bekommen. Die Vördener müssen sich verpflichten, sich jedes Eingriffs über die Grenze nach der alten „Aue“ zu enthalten. Der Rest von der „Lutke Fladdern“ – was südlich oder südwestlich jener Grenze liegt – darf von den Hörstenern, abgesehen von jenem Gebiet zwischen dem Hollenberg bis auf die alte „Aue“, als Viehweide benutzt werden. Die Hörstener müssen sich aber auch hier der Plaggenmat enthalten und die Rechte der Vördener an diesem Gelände beachten. Anwesend von Vörden: die Bürgermeister Franz Barnstrupp und Dietrich Stael, die Ratsherren Heinrich Voß und Johann Focke sowie Meneke Kleinböcker und noch einige Bewohner von Vörden. Anwesend von Hörstener Seite: der Osnabrücker Domscholaster Boldewin Voß, der Succentor von St. Johann Redeker und Johannes Schmeisiegel, beide Vikare zu St. Johann, ferner Bernhard Degener, Richter des Amts Vörden. Abschrift des 17. Jahrhunderts

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Niedersächsisches Landesarchiv
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