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Das Landkapitel Endingen bekundet, daß keines der beiden Häuser, die das Kloster Ettenheimmünster zu Riegel besitzt und dem dortigen Pfarrer überläßt, als Pfarrhaus gelten kann. Das Kloster soll, sobald es dazu in der Lage ist, einen neuen Pfarrhof bauen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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