Albrecht (Apecz) von Muschütz (Muschewicz) beurkundet, dass er, als er nach dem Tod seines Vaters ins Land zurückkam, das väterliche Erbe in Niedermuschütz (Nyder Muschewicz) im Besitz des Klarissenklosters Seußlitz (Suzelicz) vorfand. Seine Brüder hatten das Erbe, nachdem er von vielen Leuten totgesagt worden war, an verschiedene Leute verkauft. Danach hatte das Kloster das ganze Gut rechtmäßig erworben. Gegen Entschädigung (gabe) und auf Bitten vieler Leute, insbesondere seiner Brüder, verzichtet er gegenüber der Äbtissin von Seußlitz Katharina von Dohna (Donyn) auf das Erbe. Außerdem gelobt er den Verzicht Friedrich von Polenz (Polenczk) und Peter von Lößnig (Lesnik) in die Hand. - Siegel des Ausstellers und der beiden oben genannten Bürgen angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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