Graf Reinhard von Zweibrücken verspricht, den Grafen Philipp von Hanau-Lichtenberg, dem er am gleichen Tage die Hälfte von Schloß und Stadt Lichtenau nebst zugehörigen Dörfern verkauft hat, schadlos zu halten, falls es sich ergebe, dass auf dem Kaufobjekte weitere Zinsen und Lasten ruhen.