Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen Bürgermeister und Rat zu Heppenheim einer- sowie Peter Ritzhaub (Ritzhuben) von Bensheim andererseits. Peter hatte vorgebracht, wie er einst von Konrad zu Frankenstein Güter für 1.000 Gulden gekauft und von den Nutzungen 30 Gulden Gülte an den Altar St. Lorenz in der Pfarrkirche zu Bensheim verordnet hatte. Aufgrund der Lage der Güter in der Heppenheimer Mark wären die Nutzungen vom Pfalzgrafen gefreit gewesen. Nun wären aber darauf von den Heppenheimern Bede gesetzt und er von den Pfründenbesitzern zu Mainz geladen worden, um diese Belastung abzustellen, worum er nun den Pfalzgrafen bittet. Von anderen Gütern in Heppenheim, die nicht gefreit wären, würde er die übliche Bede bezahlen. Die Heppenheimer legten ausführlich ihre Sicht dar, beriefen sich auf Forderungen ihres Burggrafen, dass Peter ein Register über den Kauf vorlegen solle, auf dessen anderweitige Güter und früher gezahlte 32 Pfund. Der Pfalzgraf bringt folgende Einigung zustande: [1.] Peter Ritzhaub verzichtet auf 32 Maß Wein von Heppenheim. [2.] Wegen strittiger 1 ½ oder 2 Morgen Acker soll von Rat und Gericht zu Weinheim oder Bensheim eine Entscheidung getroffen werden. [3.] Peter soll für seine Güter in der Heppenheimer Mark, die er von Konrad gekauft hat, die übliche Bede geben. [4.] Die Güter, die in die Pfründe zu St. Lorenz gegeben wurden und der Priester innehat, sind von allen Bedebelastungen befreit. [5.] Dafür gibt Peter den Heppenheimern jetzt 10 Gulden in bar und der Pfalzgraf erlässt den Heppenheimern für dieses Jahr 5 Gulden an der Bede. [6.] Damit sind beide Seiten geschlichtet.
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