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Die vom Magistrat und der Bürgerschaft zu Donaustauf den landgerichtischen Untertanen und Leerhäuslern daselbst verweigerte Austreibung ihrer Kühe und die denselben aufgebürdeten Quartiers- und andere gemeinschaftliche Lasten
Die vom Magistrat und der Bürgerschaft zu Donaustauf den landgerichtischen Untertanen und Leerhäuslern daselbst verweigerte Austreibung ihrer Kühe und die denselben aufgebürdeten Quartiers- und andere gemeinschaftliche Lasten