Beschwerde des Oberakzisers von Clermann in Bopfingen gegen den Amtmann Scheffold, da letzterer des Tabakrauchen auf der Strasse bei einer Strafe von zehn Gulden neben Konfiskation der Tabakpfeife verboten habe; Beschluss wegen Zurechtweisung der eigenmächtigen Ausdehnung des Verbots durch den Amtmann und Verweisung der bereits Gestraften wegen Nachlasses der Strafe an das königliche Justizministerium