Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Pfullendorf beurkunden, dass sie zur Abwendung des ihrem Stadtwesen vorbestandenen Verderbens einhellig an Frau Maria Salome von Bernhausen, Äbtissin und regierende Frau, und das Kloster den Großzehnt des in des Klosters Wald Niedergerichtsbarkeit gehörigen Dorfes Hippetsweiler mit allen dazugehörigen Rechten und Gerechtigkeiten, der bisher ihres Heiliggeistspitals freies Eigen gewesen war, niemandem versetzt und keiner Obligation unterworfen ist, um 3000 Gulden Reichs- und Landeswährung, 1 Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer, verkaufen. Sie verzichten auf alle Ansprüche am Zehnt und versprechen aufrechte und ehrbare Werschaft mit all ihrer Stadt Güter und Gefälle.
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Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Pfullendorf beurkunden, dass sie zur Abwendung des ihrem Stadtwesen vorbestandenen Verderbens einhellig an Frau Maria Salome von Bernhausen, Äbtissin und regierende Frau, und das Kloster den Großzehnt des in des Klosters Wald Niedergerichtsbarkeit gehörigen Dorfes Hippetsweiler mit allen dazugehörigen Rechten und Gerechtigkeiten, der bisher ihres Heiliggeistspitals freies Eigen gewesen war, niemandem versetzt und keiner Obligation unterworfen ist, um 3000 Gulden Reichs- und Landeswährung, 1 Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer, verkaufen. Sie verzichten auf alle Ansprüche am Zehnt und versprechen aufrechte und ehrbare Werschaft mit all ihrer Stadt Güter und Gefälle.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 39 T 1-3 U 1049
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 39 T 1-3 Kloster Wald: Akten, Amtsbücher und Urkunden
Kloster Wald: Akten, Amtsbücher und Urkunden >> Urkunden ohne Rubrikenzuordnung
1678 März 26 (1678 März 26)
Urkunden
Ausstellungsort: Pfullendorf vor offen gesessenem Rat
Siegler: Aussteller mit dem größeren Stadtsiegel
Überlieferungsart: Abschrift
Anmerkungen: Abschr. Pap. auch in StAS Ho 157 T 3 Nr. 90
Siegler: Aussteller mit dem größeren Stadtsiegel
Überlieferungsart: Abschrift
Anmerkungen: Abschr. Pap. auch in StAS Ho 157 T 3 Nr. 90
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:48 MESZ
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