Klage (vor dem Stadtrichter) des Johan tho Bockelo gen. Wessels ./. Sibert von Eyl zu Langen, Gograf zum Bakenfeld, und Johan Uphaus Gograf zur Meest. Die Beklagten haben den Kläger eines Totschlags, begangen im Gogericht Bakenfeld, beim Rat in Münster beschuldigt. Der Kläger ist gefangen gehalten worden, jetzt aber freigelassen. Die Beklagten haben die Kriminalklage gegen ihn fallen gelassen, sich aber die Zivilklage wegen Brüchten vorbehalten, weil der Kläger mindestens der Körperverletzung schuldig sei und deswegen Ihnen Abtrag tun müsse.