Kurfürst Friedrich zu Sachsen contra Hans Glum zu Wehlen [Stadt oder Dorf Wehlen, ö. Pirna], welcher einen Einfall und drei Mordtaten zu Heidenau [n. Dohna] mit verrichtet, auch die übrigen Täter hernach aufgenommen haben soll, 1460-1462, hierbei ist ein vor dem Obersten Gericht unter dem Roten Turm zu Meißen in der Sache gesprochenes Urteil

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Sächsisches Staatsarchiv
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