Der Notar Lic. iur. Johann Lucienberger, wohnhaft zu Wimpfen, beurkundet, dass vor ihm und den Zeugen Kilian Kant, Küfer, und Simon Flaischman, Metzger, Gerichtsschöffen und Bürger zu Wimpfen, sub dato Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen, dagegen protestiert haben, dass Reinhard von Gemmingen zu Treschklingen als Inhaber von vier Fünfteln des Fleckens Rappenau die derzeit fällige Türkensteuer von allen Rappenauer Untertanen einnehmen will, also auch von dem der Stadt Wimpfen zustehenden einen Fünftel des Fleckens, was mit dem hergebrachten Recht nicht zu vereinbaren ist.