fol. 17-17v. Bürgermeister und Rat zu Speyer verkaufen den Juden und Unterkäufern zu Speyer, Jacob von Sunsheim dem alten, Bendit,seinem Bruder, Jacob und Sörlin, dessen Kindern, Mannat, Vrau Liepheit Sohn, Gyrsson von Zabern, Symond von der Welschenfels, dessen Sohn Josep, Mennichin von Blankenberg, Heskelin von Colmar, Gyrsson von Colne, Blume der Judynne, Jerussin von Bergzabern. Jutden Symondes Witwe von Remunde [?], Sare, Witwe Jeckelins von Lynsen und Bele, die Bürger von Speyer sind, und ihren Nachkommen und Erben, den Judenkirchhof zu Altspire samt der Hofreit mit dem Brunnen darin sowie das "husel" in dem Kirchhof in der alten Freiheit, ausgenommen die anderen anstoßenden Höfe u. Häuser, die der Rat Christenleuten verliehen hat und auf ewig der Stadt gehören sollen, um 30 gute und kleine Gulden jährl. Zins; die Juden setzen als Pfand dafür den Kirchhof sowie den Judenschulhof, das Badehaus, die Backhäuser, Scheuern und Gärten, die sie "gemeynes" haben. Zahlungstermine sind Joh. Bapt. und Joh. Ev. Zuziehende Juden sollten ihren Anteil an dem Zins tragen, der ihnen von der "Judisheit" auferlegt wird. Als besondere Gnade wird den Juden die Ablösbarkeit von 10 Gulden mit 200 oder von 5 Gulden mit 100 Gulden von Florencie, zahlbar alljährlich vor St. Georgstag, gewährt. 20 Gulden Zins sind aber nicht ablösbar. Weitere Belastung der Pfandgüter ist untersagt. - Siegler: Aussteller mit dem Stadtsiegel. - Das Tagesdatum ist abgeschnitten.