Appellationis Auseinandersetzung um Aufhebung einer Beschlagnahme
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 2011
Wismar L 124 (W L 124)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
(1767-1768) 28.12.1768-22.04.1769
Kläger: (2) Jochim Siegmund Dietrich von der Lühe auf Mulsow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kaufmannschaft zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)
Fallbeschreibung: Seit über 30 Jahren bringt von der Lühe sein Getreide nach Wismar und führt es von dort auch wieder aus. In einem Geschäft mit der Witwe von Lowtzow ist ihm jedoch Korn beschlagnahmt worden, er ist vom Rat zur Zahlung von 100 Rtlr Strafgeld und Erstattung der Kosten verurteilt worden. Kl. bittet Tribunal, die Beschlagnahme und die Strafe aufzuheben und ihm die Kosten des Verfahrens erstatten zu lassen. Das Tribunal lehnt die Anträge am 21.04.1769 ab.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1768 2. Tribunal 1768-1769
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 05.11.1768; von Notar Johann Theodor Engelbrecht aufgenommene Appellation vom 06.12.1768; von Notar Ernst August Leich aufgenommenes Protokoll der Zeugenvernehmung des Johann Caspar Velthusen vom 13.06.1767, von Notar J.Th. Engelbrecht aufgenommenes Protokoll der Zeugenvernehmung der Knechte Ehrenreich Steinforth und Friedrich Strumpelmann vom 19.10.1768 und des Inspektors Jochim Friedrich Wrons vom 08.07.1767; Ratsgerichtsurteil in Sachen der Frau von Lowtzow vs. Bürgerworthalter und Ausschuß der Bürgerschaft zu Wismar vom 05.11.1768
Beklagter: Kaufmannschaft zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)
Fallbeschreibung: Seit über 30 Jahren bringt von der Lühe sein Getreide nach Wismar und führt es von dort auch wieder aus. In einem Geschäft mit der Witwe von Lowtzow ist ihm jedoch Korn beschlagnahmt worden, er ist vom Rat zur Zahlung von 100 Rtlr Strafgeld und Erstattung der Kosten verurteilt worden. Kl. bittet Tribunal, die Beschlagnahme und die Strafe aufzuheben und ihm die Kosten des Verfahrens erstatten zu lassen. Das Tribunal lehnt die Anträge am 21.04.1769 ab.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1768 2. Tribunal 1768-1769
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 05.11.1768; von Notar Johann Theodor Engelbrecht aufgenommene Appellation vom 06.12.1768; von Notar Ernst August Leich aufgenommenes Protokoll der Zeugenvernehmung des Johann Caspar Velthusen vom 13.06.1767, von Notar J.Th. Engelbrecht aufgenommenes Protokoll der Zeugenvernehmung der Knechte Ehrenreich Steinforth und Friedrich Strumpelmann vom 19.10.1768 und des Inspektors Jochim Friedrich Wrons vom 08.07.1767; Ratsgerichtsurteil in Sachen der Frau von Lowtzow vs. Bürgerworthalter und Ausschuß der Bürgerschaft zu Wismar vom 05.11.1768
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ