Ludolf, Bischof zu Münster, verteilt mit Einwilligung des Domkapitels die zu dem bischöflichen Hofe zu Bekehem und den beiden Hoven Modewick gehörigen Güter, und übergibt sie den Bürgern zu Bekehem zu Wickbolethe-Rechte, gegen eine jährliche Pacht von 100 Hühnern und von jeden Morgen Landes einen Modium Weizen, welches zusammen 30 Molt Alen´schen Gemäßes macht; mit Ausnahme der Äcker, welche dem bisherigen villicus Johannes zur Entschädigung gegeben worden sind. D. Monasterii, XVII. Kal. Novembr. 1245

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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