Albrecht und Philipp Grafen von Nassau-Saarbrücken, welche dem Landgrafen Ludwig von Hessen Schloß Bingenheim mit ihrer Gerechtigkeit an der Fuldischen Mark mit Ausschluß von Reichelsheim verkauft haben, ernennen Bevollmächtigte zu Unterhandlungen mit denjenigen Kreditoren, welche mit ihren Schuldforderungen auf Bingenheim pp erschienen sind, behülfs Ablösung dieses Nexus.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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