Aufsätze und Vorträge zur Unfallversicherung
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BArch N 1430/14
BArch N 1430 Krohn, Johannes
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1921-1938
Enthält:
Neue Vorschriften auf dem Gebiete der Unfallversicherung, 1921;
Neue Zulagen in der Unfallversicherung, 1922;
Die Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten, 1925;
Das zweite Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung, 8. Aug. 1925;
Der Ausbau der Unfallversicherung, 3. Sept. 1925;
Umfang und Erweiterung der Unfallversicherung, 16. Juni 1926;
Die Auswirkungen der Verordnung über Versicherung der Berufskrankheiten, 1927;
Siedlungserleichterungen für Unfallverletzte, 1928;
Die Unfallversicherung bei Berufskrankheiten, Juni 1928;
Drittes Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung, 1929;
Die deutsche Unfallversicherung, Feb. 1929;
Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes, 8. Apr. 1929;
Unfallversicherung ärztlicher Betriebe, 1. Mai 1929;
Ausführungen auf dem Bauarbeiterschutzkongress, 8. Juni 1931;
Die Berufskrankheiten in der Sozialpolitik (Handbuch der Unfallheilkunde), 2. Juni 1932;
Rede auf der Einweihungsfeier des Universitätsinstituts für Berufskrankheiten, Berlin, 9. Mai 1934;
Ansprache auf dem Berufsgenossenschaftstag, 29. Nov. 1935;
Sinn und Zweck der Einschaltung des Arztes in die berufsgenossenschaftliche Selbstverwaltung (Vortrag in Boochum), 21. Sept. 1938;
Ansprache auf dem Verbandstag des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Wiesbaden, 19. Okt. 1938
Neue Vorschriften auf dem Gebiete der Unfallversicherung, 1921;
Neue Zulagen in der Unfallversicherung, 1922;
Die Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten, 1925;
Das zweite Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung, 8. Aug. 1925;
Der Ausbau der Unfallversicherung, 3. Sept. 1925;
Umfang und Erweiterung der Unfallversicherung, 16. Juni 1926;
Die Auswirkungen der Verordnung über Versicherung der Berufskrankheiten, 1927;
Siedlungserleichterungen für Unfallverletzte, 1928;
Die Unfallversicherung bei Berufskrankheiten, Juni 1928;
Drittes Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung, 1929;
Die deutsche Unfallversicherung, Feb. 1929;
Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes, 8. Apr. 1929;
Unfallversicherung ärztlicher Betriebe, 1. Mai 1929;
Ausführungen auf dem Bauarbeiterschutzkongress, 8. Juni 1931;
Die Berufskrankheiten in der Sozialpolitik (Handbuch der Unfallheilkunde), 2. Juni 1932;
Rede auf der Einweihungsfeier des Universitätsinstituts für Berufskrankheiten, Berlin, 9. Mai 1934;
Ansprache auf dem Berufsgenossenschaftstag, 29. Nov. 1935;
Sinn und Zweck der Einschaltung des Arztes in die berufsgenossenschaftliche Selbstverwaltung (Vortrag in Boochum), 21. Sept. 1938;
Ansprache auf dem Verbandstag des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Wiesbaden, 19. Okt. 1938
Krohn, Johannes, 1884-1974
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:30 MESZ