Nachlass Ludwig von Liebenstein (1781-1824), Kreisdirektor des Murg- und Pfinzkreises, bad. Landtagsabgeordneter, Vizepräsident des bad. Landtags (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, N von Liebenstein
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Nichtstaatliches Archivgut >> Nachlässe >> Andere Nachlässe >> von Liebenstein
1802-1824
Überlieferungsgeschichte
1914 Hinterlegung durch den Obersten Franz Karl Albrecht von Liebenstein
Inhalt und Bewertung
Politische Reden, Veröffentlichungen, Gesetzentwürfe, Korrespondenz
1. Vorwort: Ludwig August Friedrich Freiherr von Liebenstein wurde 1781 als Sohn eines höheren Beamten im damals zur badischen Markgrafschaft gehörenden Birkenfeld geboren. Seine Kindheit verbrachte Liebenstein zunächst in Emmendingen, wohin sein Vater als Obervogt der Grafschaft Hochberg versetzt worden war, und dann in Karlsruhe, wo er das Gymasium illustre besuchte. Nach dem Abitur studierte Liebenstein Rechtswissenschaften an den Universitäten Halle, Jena, Göttingen und Heidelberg. Nach dem Studium trat er beim Oberamt Emmendingen in den badischen Staatsdienst ein. 1807 wurde er Hofgerichtsassessor, ein Jahr später Hofgerichtsrat in Mannheim. 1809 kam Liebenstein als Kreisrat nach Wertheim. Nach einer kurzen Unterbrechung des Staatsdiensts wurde er 1811 Oberamtmann in Hornberg. 1812 wechselte er als Oberamtmann nach Lahr. 1819 zog Liebenstein als Abgeordneter des Wahlbezirks Emmendingen in die Zweite Kammer des erstmals zusammentretenden badischen Landtags in Karlsruhe ein. Im Parlament trat Liebenstein für die Trennung von Justiz und Verwaltung, für die Öffentlichkeit und Mündlichkeit gerichtlicher Verfahren sowie für Pressefreiheit und Geschworenengerichte ein. 1821 wurde er als Geheimer Referendar in das badische Innenministerium berufen. Als solcher arbeitete Liebenstein den Entwurf einer Gemeindeordnung aus, den er 1822 als Regierungskommissar in der zweiten Kammer vertrat. Die Wertschätzung der Abgeordneten zeigte sich kurz darauf in seiner Wahl zum Vizepräsidenten der Zweiten Kammer. Aufgrund seiner oppositionellen Haltung war Liebenstein für die Regierung jedoch nicht länger haltbar, weshalb er 1822 auf den Posten des Direktors des Murg- und Pfinzkreises in Durlach versetzt wurde. Dort starb er am 26. März 1824 an einer Lungenentzündung.
2. Zur Ordnung: Der Nachlass wurde 1914 durch den Obersten Franz Karl Albrecht von Liebenstein beim Generallandesarchiv hinterlegt (vgl. GLA 450 Nr. 640). Er enthält persönliche und berufliche Unterlagen, darunter politische Reden, publizistische und wissenschaftliche Beiträge, Gesetzentwürfe sowie Korrespondenz. Der Nachlass wurde 1981 von Marie Salaba verzeichnet. Die Übertragung des analogen Findmittels in ein Online-Findmittel erfolgte 2017 durch René Gilbert im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg finanzierten Projekts. Zusätzlich versah Gilbert den Bestand mit Orts- und Personenindizes.
3. Quellen und Literatur: Quellen: "Liebenstein, Ludwig August Friedrich von", Dienerakte, GLA 76 Nr. 4881 [Laufzeit: 1802-1824] Literatur: Schnabel, Franz: Ludwig von Liebenstein. Ein Geschichtsbild aus den Anfängen des süddeutschen Verfassungslebens, Karlsruhe 1927 Weech, Friedrich von: Ludwig August Friedrich Freiherr von Liebenstein, in: Badische Biographien, Bd. 2, hrsg. von Friedrich von Weech, Heidelberg 1875, S. 23-28 Weech, Friedrich von: Liebenstein, Ludwig August Friedrich Freiherr von, in: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 18, Leipzig 1883, S. 564 f.
1914 Hinterlegung durch den Obersten Franz Karl Albrecht von Liebenstein
Inhalt und Bewertung
Politische Reden, Veröffentlichungen, Gesetzentwürfe, Korrespondenz
1. Vorwort: Ludwig August Friedrich Freiherr von Liebenstein wurde 1781 als Sohn eines höheren Beamten im damals zur badischen Markgrafschaft gehörenden Birkenfeld geboren. Seine Kindheit verbrachte Liebenstein zunächst in Emmendingen, wohin sein Vater als Obervogt der Grafschaft Hochberg versetzt worden war, und dann in Karlsruhe, wo er das Gymasium illustre besuchte. Nach dem Abitur studierte Liebenstein Rechtswissenschaften an den Universitäten Halle, Jena, Göttingen und Heidelberg. Nach dem Studium trat er beim Oberamt Emmendingen in den badischen Staatsdienst ein. 1807 wurde er Hofgerichtsassessor, ein Jahr später Hofgerichtsrat in Mannheim. 1809 kam Liebenstein als Kreisrat nach Wertheim. Nach einer kurzen Unterbrechung des Staatsdiensts wurde er 1811 Oberamtmann in Hornberg. 1812 wechselte er als Oberamtmann nach Lahr. 1819 zog Liebenstein als Abgeordneter des Wahlbezirks Emmendingen in die Zweite Kammer des erstmals zusammentretenden badischen Landtags in Karlsruhe ein. Im Parlament trat Liebenstein für die Trennung von Justiz und Verwaltung, für die Öffentlichkeit und Mündlichkeit gerichtlicher Verfahren sowie für Pressefreiheit und Geschworenengerichte ein. 1821 wurde er als Geheimer Referendar in das badische Innenministerium berufen. Als solcher arbeitete Liebenstein den Entwurf einer Gemeindeordnung aus, den er 1822 als Regierungskommissar in der zweiten Kammer vertrat. Die Wertschätzung der Abgeordneten zeigte sich kurz darauf in seiner Wahl zum Vizepräsidenten der Zweiten Kammer. Aufgrund seiner oppositionellen Haltung war Liebenstein für die Regierung jedoch nicht länger haltbar, weshalb er 1822 auf den Posten des Direktors des Murg- und Pfinzkreises in Durlach versetzt wurde. Dort starb er am 26. März 1824 an einer Lungenentzündung.
2. Zur Ordnung: Der Nachlass wurde 1914 durch den Obersten Franz Karl Albrecht von Liebenstein beim Generallandesarchiv hinterlegt (vgl. GLA 450 Nr. 640). Er enthält persönliche und berufliche Unterlagen, darunter politische Reden, publizistische und wissenschaftliche Beiträge, Gesetzentwürfe sowie Korrespondenz. Der Nachlass wurde 1981 von Marie Salaba verzeichnet. Die Übertragung des analogen Findmittels in ein Online-Findmittel erfolgte 2017 durch René Gilbert im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg finanzierten Projekts. Zusätzlich versah Gilbert den Bestand mit Orts- und Personenindizes.
3. Quellen und Literatur: Quellen: "Liebenstein, Ludwig August Friedrich von", Dienerakte, GLA 76 Nr. 4881 [Laufzeit: 1802-1824] Literatur: Schnabel, Franz: Ludwig von Liebenstein. Ein Geschichtsbild aus den Anfängen des süddeutschen Verfassungslebens, Karlsruhe 1927 Weech, Friedrich von: Ludwig August Friedrich Freiherr von Liebenstein, in: Badische Biographien, Bd. 2, hrsg. von Friedrich von Weech, Heidelberg 1875, S. 23-28 Weech, Friedrich von: Liebenstein, Ludwig August Friedrich Freiherr von, in: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 18, Leipzig 1883, S. 564 f.
40 Akten
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ
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