Jörg, Sohn des Knoll von Memmingen [?] (Jorg Knollen sune von Memmingen), bekundet, dass er in das Gefängnis Kurfürst Philipps von der Pfalz geraten war, nachdem er dessen Marschall Hans von Trotha (Dratt), Ritter, und die Seinen mehrmals "mißhandelt" und sich merklich an ihnen vergessen hatte. Auf Bitten des Grafen [Simon] von Zweibrücken-Bitsch und anderer, "des rechten das mir myner verhandlung nach zu swer gewest wer", hat der Pfalzgraf ihn aus dem Gefängnis entlassen, wofür Jörg sich gegenüber diesem und Hans von Trotha mit Urfehde verpflichtet, in keiner Weise gegen sie zu handeln. Jörg bekennt, dass die Worte, die er vor dem Schultheißen und etlichen Knechten zu Hagenau gegen den Pfalzgrafen und Hans von Trotha gerichtet hatte, zu Unrecht gesagt waren. Er versichert, dass diese im Gefängnis zu Germersheim gegebenen Aussagen der Wahrheit entsprechen, und bittet Graf Hamann von Leiningen, Herr zu Rixingen und Forbach (Fur-), um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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