Gerhard gen. Dechant, gesessen zu Hardheim, übergibt vor Reinhard von Hardheim, Amtmann zu Schweinberg, und den Schöffen zu Hardheim dem Sohn Hans seines verstorbenen Bruders sein Haus mit dem gewölbten Keller darunter und was auf der selben Seite steht und den Garten daran, die Scheuer halb, den Teil gegen den Garten und die Kelter halb. Dessen Bruder Engelhard gibt er den anderen Teil der Scheuer, wobei die Tenne gemeinsam sein soll. Engelhard erhält ferner den anderen Teil der Kelter und den Gaden darüber ganz. Engelhard soll Hans in keiner Weise an der Benutzung des Wegs in die Scheuer behindern. Gerhard übergibt Hans ferner seine Fahrhabe, wovon er seine Schulden und sein Begräbnis bezahlen soll. Was übrig ist, soll er behalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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