Wilhelm von Langenbach und Rudolff vom Hof (Hoff), genannt Bell, haben vor dem Endesunterzeichner (Wilhelm Kreußeler) einen Vertrag geschlossen, demzufolge Rudolff vom Hof Wilhelm von Langenbach zu Cathedra Petri 1588 eine Schuld von 166 Gulden zurückzahlen sollte. Da dies nicht geschehen ist, hat Philips von Langenbach Anspruch auf den Hof zu Faulbach erhoben, der als Unterpfand für die Rückzahlung der Schulden gesetzt war. Diesem Anspruch wurde stattgegeben und dieser Beschluss dem vorn Hof mitgeteilt, der keinen Einspruch erhob. Darauf erfolgten die drei unterschiedlichen Einsetzungen des Gläubigers und dem von Langenbach werden mit Datum dieser Urkunde die folgenden Teile aus dem Hof zu Faulbach gerichtlich zugesprochen. Im Dorf Faulbach ein Kappesgarten an der Klingelbachin und ein Gärtchen an der Pfaffengasse gegenüber, 1 Morgen Land unter dem Weyerer (Weiehren) Weg an dem gnädigen Herrn [von Nassau]; oberhalb auf dem Schill 2 Morgen und ein Morgen im Haferfeld grenzt gegen die Straße an Langenbach. Alles zusammen etwa auf 263 Gulden geschätzt, von denen die Schuldsumme und der Betrag der entstandenen Kosten abgezogen wurde. Was darüberhinaus blieb, soll Rudolff vom Hof ausbezahlt werden. Ihm oder seinen Erben steht es frei, diese Grundstücke binnen Jahr und Tag gegen die entsprechende Summe auszulösen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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