Wilhelm von Langenbach und Rudolff vom Hof (Hoff), genannt Bell, haben vor dem Endesunterzeichner (Wilhelm Kreußeler) einen Vertrag geschlossen, demzufolge Rudolff vom Hof Wilhelm von Langenbach zu Cathedra Petri 1588 eine Schuld von 166 Gulden zurückzahlen sollte. Da dies nicht geschehen ist, hat Philips von Langenbach Anspruch auf den Hof zu Faulbach erhoben, der als Unterpfand für die Rückzahlung der Schulden gesetzt war. Diesem Anspruch wurde stattgegeben und dieser Beschluss dem vorn Hof mitgeteilt, der keinen Einspruch erhob. Darauf erfolgten die drei unterschiedlichen Einsetzungen des Gläubigers und dem von Langenbach werden mit Datum dieser Urkunde die folgenden Teile aus dem Hof zu Faulbach gerichtlich zugesprochen. Im Dorf Faulbach ein Kappesgarten an der Klingelbachin und ein Gärtchen an der Pfaffengasse gegenüber, 1 Morgen Land unter dem Weyerer (Weiehren) Weg an dem gnädigen Herrn [von Nassau]; oberhalb auf dem Schill 2 Morgen und ein Morgen im Haferfeld grenzt gegen die Straße an Langenbach. Alles zusammen etwa auf 263 Gulden geschätzt, von denen die Schuldsumme und der Betrag der entstandenen Kosten abgezogen wurde. Was darüberhinaus blieb, soll Rudolff vom Hof ausbezahlt werden. Ihm oder seinen Erben steht es frei, diese Grundstücke binnen Jahr und Tag gegen die entsprechende Summe auszulösen.
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Wilhelm von Langenbach und Rudolff vom Hof (Hoff), genannt Bell, haben vor dem Endesunterzeichner (Wilhelm Kreußeler) einen Vertrag geschlossen, demzufolge Rudolff vom Hof Wilhelm von Langenbach zu Cathedra Petri 1588 eine Schuld von 166 Gulden zurückzahlen sollte. Da dies nicht geschehen ist, hat Philips von Langenbach Anspruch auf den Hof zu Faulbach erhoben, der als Unterpfand für die Rückzahlung der Schulden gesetzt war. Diesem Anspruch wurde stattgegeben und dieser Beschluss dem vorn Hof mitgeteilt, der keinen Einspruch erhob. Darauf erfolgten die drei unterschiedlichen Einsetzungen des Gläubigers und dem von Langenbach werden mit Datum dieser Urkunde die folgenden Teile aus dem Hof zu Faulbach gerichtlich zugesprochen. Im Dorf Faulbach ein Kappesgarten an der Klingelbachin und ein Gärtchen an der Pfaffengasse gegenüber, 1 Morgen Land unter dem Weyerer (Weiehren) Weg an dem gnädigen Herrn [von Nassau]; oberhalb auf dem Schill 2 Morgen und ein Morgen im Haferfeld grenzt gegen die Straße an Langenbach. Alles zusammen etwa auf 263 Gulden geschätzt, von denen die Schuldsumme und der Betrag der entstandenen Kosten abgezogen wurde. Was darüberhinaus blieb, soll Rudolff vom Hof ausbezahlt werden. Ihm oder seinen Erben steht es frei, diese Grundstücke binnen Jahr und Tag gegen die entsprechende Summe auszulösen.
1008 a, 89
1008 a Nachlass Jacob Friedrich Eberhard
Nachlass Jacob Friedrich Eberhard >> Urkunden des Hofes Faulbach und der damit verbundenen Besitzstücke >> 9 1576-1600
1597-06-23
Ausfertigung Papier.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum am 23. Junii anno 97
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Rudollff Bellenn Gerichtliche Umsatzungh ettlicher guetter auß seinem Hoff zu Faulbach so denn Langenbach zustendig schulden halber lngestalltt, den 23 . Junii Ao 97
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: W. Kreußler.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Anwesend waren als Gerichts- und Schätzmänner Tiell Wieß und Hans May, beide Schöffen, Maurer Hen und Johan Brandenburg, beide zu Faulbach und Wilhelm Kreußler, Schultheiß.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Rudollff Bellenn Gerichtliche Umsatzungh ettlicher guetter auß seinem Hoff zu Faulbach so denn Langenbach zustendig schulden halber lngestalltt, den 23 . Junii Ao 97
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: W. Kreußler.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Anwesend waren als Gerichts- und Schätzmänner Tiell Wieß und Hans May, beide Schöffen, Maurer Hen und Johan Brandenburg, beide zu Faulbach und Wilhelm Kreußler, Schultheiß.
Es folgt eine Aufstellung der Unkosten: Das Verbot und 3 Einsetzungen 23 Albus 3 Gr. Aussteinung und Vermessung der Güter: für den Schultheiß 22 Albus für den Büttel 6 Albus Für die Schätzleute 22 Albus Summa 3 Gulden 1 Albus 3 Gr. (für die Urkunde ) dafür i t bezahlt 17 Albus 3 Gr. He ngin Jung, der die Faulbach innehat soll bekommen 16 1/2 Albus Somit bekommt das Gericht noch 1 Gulden 15 1/2 Albus Unterschrift W. Kreußler. Das will der von Langenbach dem Gericht zu Cathedra Petri bezahlen.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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