Dr. Heinrich Neithardt, Domkustos zu Konstanz und Pfarrer zu Ulm, teilt dem päpstlichen Protonotar Raimundus Peraudi mit, dass er als Testamentsvollstrecker seines verstorbenen Vetters Dr. Peter Neithardt in Erfüllung und Ausführung von dessen letztem Willen eine ewige Messe an dem Altar in der Neithardtkapelle im Ulmer Münster gestiftet hat. Die Stiftung erfolgte mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm. Er hat die Messe mit drei Selden und Äckern in Donaurieden ("Thu/o/nawrieden") [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], einem Gut in Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], einer Selde und Äckern in Schneckenhofen ("Snegkenhofenn") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] sowie Haus und Hofstatt in Ulm in der Vettergasse [heute Kohl- und Rabengasse] zwischen den Häusern des Ulrich Kannengießer und des Leonhard Tuchscherer, die dem künftigen Kaplan dieser Messe als Wohnung dienen sollen, ausgestattet. Diese Güter und das Haus haben auf ewige Zeiten im Besitz der Messe zu verbleiben und dürfen nicht verkauft oder verpfändet werden. Der Kaplan, dem die Messe verliehen wird, muss die mit der Stiftung verbundenen Gottesdienste in eigener Person feiern und darf sich ohne Erlaubnis des Patronatsherren der Messe nicht länger als drei Tage aus Ulm entfernen. Zusätzlich hat er für diese Messe sowie für die zwei Messen, die sein verstorbener Vetter Dr. Heinrich Neithardt, vormals Pfarrer in Ulm, im Ulmer Münster gestiftet hat, als Zustiftung ein Viertel der Bannrechte, einen Hof und zwei kleine Wiesen in Donaurieden bestimmt. Von deren Erträgen soll man den Kaplänen der drei Messen je 30 Pfund Heller als jährlichen Zins geben. Er behält sich aber für sich und seine Erben das Recht vor, diesen Zins von den Gütern und Gerechtsamen abzulösen und auf andere Güter zu legen. Das Patronatsrecht für die im Namen des Peter Neithardt gestiftete Messe behält sich Heinrich Neithardt auf Lebenszeit vor. Nach seinem Tod fällt es an einige in der Urkunde namentlich benannte Mitglieder der Familie Neithardt und nach deren Tod immer an den Ältesten der Familie Neithardt. Sollte die Familie aussterben, dann geht das Patronatsrecht auf Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm über. Auch wurde vereinbart, dass von dem Haus in Ulm der jeweilige Kaplan, der dieses bewohnt, jährlich 1 Pfund und 4 Schilling Heller als Steuer an die Stadt Ulm entrichten muss. Dr. Heinrich Neithardt bittet nun den Protonotar um die Bestätigung dieser Stiftung.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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