Kaiser Maximilian entscheidet in der Sache zwischen Herzogin Sabine, derer von Hutten und Herzog Ulrich dahin, dass dem letzteren auf 6 Jahre ein Regimentrat an die Seite gestellt gesetzt werde, dass Sabine eine jährliche Summe nach Augsburg zu liefern sei, dass die württembergische Landschaft den Huttenschen bez. dem Kaiser 27000 Florentiner Gulden bezahlen soll. Vgl. G 41_U 7

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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