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Klage des Evert Kenneker, Vogt zu Bramsche ./. Johan Grotegese senior. Die Frau des Klägers, Gertrud von der Recke, ist die natürliche Tochter des + Domkelners Dietrich von der Recke in Münster und seiner Haushälterin Metta Stüle, jetzt Frau Wennemar Stalmeister. Der Domkelner v.d. Recke hat angeblich den Beklagten zum Verwalter seines Nachlasses und tutor seiner Kinder eingesetzt. Der Kläger verlangt Rechnungslegung und Herausgabe des seiner Frau und ihrem Vater vermachten Geldes.

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Stadtarchiv Münster
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