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Bericht des Amtes [Rötlen], dass der öttingische Forstknecht zu Segringen den Untertanen zu Oberdeufstetten verboten habe, auf ihre Viehweide, die Kutzung genannt, Geisen zu treiben, weil auf dem Platze die Wildfuhr öttingisch sei
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Bericht des Amtes [Rötlen], dass der öttingische Forstknecht zu Segringen den Untertanen zu Oberdeufstetten verboten habe, auf ihre Viehweide, die Kutzung genannt, Geisen zu treiben, weil auf dem Platze die Wildfuhr öttingisch sei
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 448 Bü 198
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 448 Ellwangen, Regierung: Beziehungen zu benachbarten Herrschaften
Ellwangen, Regierung: Beziehungen zu benachbarten Herrschaften >> Differenzen mit dem Haus Öttingen (verschiedene Linien) >> Forst- und Jagdsachen >> Jagdrechte