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Bericht des Amtes [Rötlen], dass der öttingische Forstknecht zu Segringen den Untertanen zu Oberdeufstetten verboten habe, auf ihre Viehweide, die Kutzung genannt, Geisen zu treiben, weil auf dem Platze die Wildfuhr öttingisch sei

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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