Verhandlungsprotokoll: Übergabe der schriftlichen Antwort des Lüneburger Rats auf die Loskündigung des Schlosses Rethem und den dazu gehörigen Zehnten durch die Herzöge Heinrich zu Braunschweig-Dannenberg und Wilhelm der Jüngere zu Braunschweig-Lüneburg an die herzoglichen Gesandten auf der Ratsschreiberei zu Lüneburg. Lüneburg lehnt die Annahme der Loskündigung ab unter Berufung auf den Vertrag von 1517 mit Herzog Heinrich I. zu Braunschweig-Lüneburg, wonach nur eine Loskündigung aller drei in Lüneburger Pfandbesitz befindlichen Schlösser Bleckede, Lüdershausen und Rethem unter Begleichung der Pfandsumme von 12.500 Rheinischen Gulden vereinbart sei. Die herzoglichen Räte bestreiten diese Vereinbarung und verweisen auf die Weisung der Herzöge, wonach Rethem gesondert losgekündigt werden könne. Zudem erfolgt durch die herzoglichen Räte die Drohung einer Deponierung der Pfandsumme auf dem Rathaus in Uelzen bei weiterer Weigerung Lüneburgs. Es folgen im Wortlaut die Lüneburger Protestation als auch die herzogliche Loskündigung. Römisch-kaiserlicher Notar Conradus Diethmers des Bistums Halberstadt.

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