Verhandlungsprotokoll: Übergabe der schriftlichen Antwort des
Lüneburger Rats auf die Loskündigung des Schlosses Rethem und den dazu
gehörigen Zehnten durch die Herzöge Heinrich zu Braunschweig-Dannenberg und
Wilhelm der Jüngere zu Braunschweig-Lüneburg an die herzoglichen Gesandten auf
der Ratsschreiberei zu Lüneburg. Lüneburg lehnt die Annahme der Loskündigung ab
unter Berufung auf den Vertrag von 1517 mit Herzog Heinrich I. zu
Braunschweig-Lüneburg, wonach nur eine Loskündigung aller drei in Lüneburger
Pfandbesitz befindlichen Schlösser Bleckede, Lüdershausen und Rethem unter
Begleichung der Pfandsumme von 12.500 Rheinischen Gulden vereinbart sei. Die
herzoglichen Räte bestreiten diese Vereinbarung und verweisen auf die Weisung
der Herzöge, wonach Rethem gesondert losgekündigt werden könne. Zudem erfolgt
durch die herzoglichen Räte die Drohung einer Deponierung der Pfandsumme auf
dem Rathaus in Uelzen bei weiterer Weigerung Lüneburgs. Es folgen im Wortlaut
die Lüneburger Protestation als auch die herzogliche Loskündigung.
Römisch-kaiserlicher Notar Conradus Diethmers des Bistums
Halberstadt.