Abt Marquard und der Konvent des Klosters Schönau erkennen benannte Gültverschreibungen des Klosters gegenüber dem Speyrer Domkapitel, die sie bisher bestritten hatten, an und verweisen wegen der Zinszahlung auf ihren Zehnt zu Dürkheim an der Haardt und auf Rauenberg als Unterpfänder.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...