Hans Stutz zu Banzenweiler verkauft um 32 fl rh an Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall einen Gulden ewiger und jährlicher Herrengülte aus seinen nach Anstößern näher beschriebenen freieigenen und unbelasteten Gütern in Banzenweiler. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche Abgabenentrichtung und bei Besitzwechseln ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung "nach rechter herrengult gewonheit vnd Recht" und räumt der Stadt für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten Pfändungsrechte gegen seine Güter bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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