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Übereinkommen zwischen der Wasserbauinspektion zur Koppelschleuse und dem Vorstand der Kommanditgesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb zu Meppen über die Verladung der Erze am Emskanal bei der Haarbrücke Enthält u.a.: Zeichnung: Aus- und Einladeplätze am Emskanal bei der Haarbrücke dritter Kanalhaltung (Wasserbauinspektor Dincklage, 1866); Aufhebung eines von der Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb zu Meppen für einen Lagerplatz am Emskanal in die Amtskasse zu Lingen zu zahlenden Kanons

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Niedersächsisches Landesarchiv
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