Staatliches Forstamt Fallersleben (Bestand)
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NLA WO, 1013 H Nds
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.4 Behörden des Landes Niedersachsen (Nds) >> 3.4.7 Forstverwaltung >> 3.4.7.1 Forstämter
1970-2003
Enthält: u.a. DDR-Kontakte, Verwaltungshilfe Sachsen-Anhalt, Allerurstromtal, Mülldeponie Fallersleben, Allerpark, Drömling, Mittellandkanal, Naturschutzgebiet Barnbruch
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Forstämter und zur Forstverwaltung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Forstämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g775 ).
Das Forstamt bestand im Jahr 1937 aus den Revierförstereien Oelper, Barnstorferwald, Stellfelde, Calberlah und der Unterförsterei Hohnstedterholz (vgl. Deutsches Forsthandbuch 1937 S. 168).
Mit Wirkung zum 1. Oktober 1963 wurde das Forstamt Gifhorn aufgelöst und seine Revierförstereien auf die Forstämter Fallersleben (Revierförsterei Dragen), Uetze (Revierförsterei Druffelbeck und Forstwartei Meinersen) und Wienhausen (Revierförsterei Ringelah) aufgeteilt (Nds. MBl. Nr. 33/1963 S. 786). In den 1980er Jahren erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Fallersleben nach weiteren strukturellen Veränderungen auf die Revierförstereien Calberlah, Mörse, Ringelah Stellfelde und Waldhof, den Stadtforst Wolfsburg sowie den Kreisforst Gifhorn. Nach der Auflösung des Forstamtes Peine 1997 erhielt das Forstamt Fallersleben von diesem zusätzlich die Zuständigkeit für die Revierförsterei Druffelbeck, während die Förstereien Calberlah und Mörse aufgelöst und durch die Förstereien Helmerkamp und Wahrenholz im Landkreis Gifhorn ersetzt wurden.
Durch die Forstreform im Jahr 2004 wurde das Forstamt Fallersleben zum 31. Dezember 2004 aufgehoben und in das Forstamt Danndorf eingegliedert (vgl. Nds. GVBl. 42/2004 S.616 ff; Nds. MBl. Nr. 26/2005 S. 563-564). Im Zuge dessen wurden auch die Revierförstereien Stellfelde und Waldhof aufgelöst und deren Zuständigkeitsbereich den Revierförstereien Wahrenholz bzw. Danndorf zugeschlagen.
Stand: Juli 2013 (ergänzt August 2016)
Bestandsgeschichte: Das Staatsarchiv Wolfenbüttel war für die Überlieferung des Forstamts Fallersleben seit der niedersächsischen Kreis- und Gebietsreform in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts zuständig. Stichjahr war das Jahr 1978. Alle Unterlagen, die seit diesem Jahr abgeschlossen wurden, waren dem Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten. Unterlagen aus der davor liegenden Zeit gingen an das Hauptstaatsarchiv in Hannover.
Stand: 10. Juni 2005
Bearbeiter: Rainer Lohlker (2005)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2016)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Forstämter und zur Forstverwaltung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Forstämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g775 ).
Das Forstamt bestand im Jahr 1937 aus den Revierförstereien Oelper, Barnstorferwald, Stellfelde, Calberlah und der Unterförsterei Hohnstedterholz (vgl. Deutsches Forsthandbuch 1937 S. 168).
Mit Wirkung zum 1. Oktober 1963 wurde das Forstamt Gifhorn aufgelöst und seine Revierförstereien auf die Forstämter Fallersleben (Revierförsterei Dragen), Uetze (Revierförsterei Druffelbeck und Forstwartei Meinersen) und Wienhausen (Revierförsterei Ringelah) aufgeteilt (Nds. MBl. Nr. 33/1963 S. 786). In den 1980er Jahren erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Fallersleben nach weiteren strukturellen Veränderungen auf die Revierförstereien Calberlah, Mörse, Ringelah Stellfelde und Waldhof, den Stadtforst Wolfsburg sowie den Kreisforst Gifhorn. Nach der Auflösung des Forstamtes Peine 1997 erhielt das Forstamt Fallersleben von diesem zusätzlich die Zuständigkeit für die Revierförsterei Druffelbeck, während die Förstereien Calberlah und Mörse aufgelöst und durch die Förstereien Helmerkamp und Wahrenholz im Landkreis Gifhorn ersetzt wurden.
Durch die Forstreform im Jahr 2004 wurde das Forstamt Fallersleben zum 31. Dezember 2004 aufgehoben und in das Forstamt Danndorf eingegliedert (vgl. Nds. GVBl. 42/2004 S.616 ff; Nds. MBl. Nr. 26/2005 S. 563-564). Im Zuge dessen wurden auch die Revierförstereien Stellfelde und Waldhof aufgelöst und deren Zuständigkeitsbereich den Revierförstereien Wahrenholz bzw. Danndorf zugeschlagen.
Stand: Juli 2013 (ergänzt August 2016)
Bestandsgeschichte: Das Staatsarchiv Wolfenbüttel war für die Überlieferung des Forstamts Fallersleben seit der niedersächsischen Kreis- und Gebietsreform in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts zuständig. Stichjahr war das Jahr 1978. Alle Unterlagen, die seit diesem Jahr abgeschlossen wurden, waren dem Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten. Unterlagen aus der davor liegenden Zeit gingen an das Hauptstaatsarchiv in Hannover.
Stand: 10. Juni 2005
Bearbeiter: Rainer Lohlker (2005)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2016)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
0,6
Bestand
Literatur: Walter Kremser, Niedersächsische Forstgeschichte - eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens (Rotenburger Schriften Sonderband 32), Rotenburg (Wümme) 1990
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ