Ritter Hans von Lichtenstein, Sohn des verstorbenen Hans von Lichtenstein, beurkundet, dass er wegen der Feste Reußenstein, die er Kunz von Randeck abgepfändet hat und die dann im Verlaufe der Kriege zuletzt an den verstorbenen Grafen Eberhard (den Greiner) von Württemberg gekommen ist, mit Graf Eberhard (dem Milden) von Württemberg, Sohn des verstorbenen Grafen Ulrich, übereingekommen ist, dass er, Hans von Lichtenstein, unter gewissen Bedingungen (Württemberg behält das Öffnungsrecht, erhält im Falle der Einlösung durch Kunz von Randeck die Hälfte der Pfandsumme etc.) den Reußenstein innehaben soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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