Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Meister Adolf Occo (Ocko) zum Rat, Leibarzt und Diener bestallt hat. Adolf hat geschworen, dem Pfalzgrafen, seiner Gemahlin [Margarethe] und ihren Erben treu und hold zu sein, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere bei ihren Leibsangelegenheiten und Krankheiten, ihnen mit seiner Kunst der Arznei nach bestem Vermögen aufzuwarten, sich darin fortzubilden, und neben der fürstlichen Familie auch dem Hofgesinde zur Verfügung zu stehen, wobei dieses angemessene Bezahlung für Adolfs Dienste leisten soll. Bei Speisen und Getränken soll er warnen und raten, was zur Gesundheit beiträgt. Adolf soll Acht geben, dass in der Apotheke [zu Heidelberg] alle "simplicia der artzeny", die dem Fürsten und den Seinen gereicht werden, frisch, auf seine Anweisung und unter seiner Aufsicht zubereitet werden. Befindet Adolf, dass der Apotheker oder seine Gehilfen nachlässig arbeiteten und "die simplicia verdorben oder nit nuetz weren", soll er die dortigen Mängel abstellen oder die Sache an den Fürsten bringen. Für den Dienst erhält Adolf jährlich vom Kammermeister 200 Gulden ¿ hälftig zu Pfingsten und zu Weihnachten ¿ gegen Quittung. Der Pfalzgraf will Adolf mit einem Knecht (selbander) beritten halten und für die zwei Pferde Futter und Beschläge zur Verfügung stellen. Bei der Einkleidung des Hofgesindes erhält Adolf zudem ein Hofkleid. Adolf soll sich selbst in Kost halten, sein Knecht soll hingegen Kost zu Hofe wie andere reisige Knechte erhalten. Zu Heidelberg soll Adolf die Behausung am Burgweg gegenüber der Kanzlei mitsamt dem dahinterliegenden Hof und Garten, dem Stall, dem Höflein und Häuslein, dem Brunnenrecht und allen Zugehörungen erhalten, sobald der derzeitige Besitzer, der Leibarzt Doktor Konrad Schelling, verstorben ist. Diese Güter soll Adolf nicht verkaufen oder verändern, auf ihnen lastenden Bodenzinse hat er auszurichten. Notfällige Bauarbeiten sind mit Zustimmung des Pfalzgrafen vorzunehmen. Nach Adolfs Tode sollen dessen Erben die Behausung innehaben, bis der Pfalzgraf ihnen die Baukosten erstattet hat.