Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Ludwig Pringer, Diener seiner Mutter [Margarethe von Savoyen], auf ihre Bitte hin in seinen Schirm. Der Schirm soll gelten, solange Ludwig in Margarethes Diensten steht. Kurfürst Philipp versichert, Ludwig gleich den Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Pfalzgraf weist seine Amtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an und ersucht alle um sicheren und ungehinderten Wandel für Ludwig in ihren Landen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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