Graf Dietrich v. Limburg bekundet, dass er zwischen Johann v. Limburg und dessen Bruder Dietrich einerseits und Dietrich v. Wickede (Wyckede) andererseits einen Vergleich vermittelt hat, wonach letzterer den beiden Brüdern 61 Mark und 6 Schillinge bezahlen soll.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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