Amtsgericht Seesen (Bestand)
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NLA WO, 40 Neu 16
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.3 Neuere Landesakten (Neu) >> 3.3.6 Justiz und allgemeine Verwaltung >> 3.3.6.1 Gerichte und Ämter >> 3.3.6.1.2 Amtsgerichte (ab 1850)
1728-1962
Bestandsgeschichte: Das vorliegende Findbuch enthält Akten aus Abgaben der Jahre 1963 - 1970, die bisher in zwei Findbüchern und einem Zettelverzeichnis erfaßt waren.
Die Neuverzeichnung und Ordnung des Bestandes erfolgte im März - April 1991 durch die Archivangestellte Frau
Sieverding unter Aufsicht des Unterzeichneten.
Die Eingabe in die Datenverarbeitung besorgten die Archivangestellten Rainer Kustak und Elke Wittenberg.
Die in der Konkordanz fehlenden Signaturen beziehen sich auf Akten, die vor dem Jahr 1850 abschlossen und provenienzgemäß zu den Vorläuferbeständen des Amtsgerichts Seesen gelegt wurden.
Die Erstellung dieses Findbuches wurde durch die Förderung durch das Arbeitsamt Braunschweig im Rahmen einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf der Grundlage des Arbeitförderungsgesetzes ermöglicht, wofür an dieser Stelle
ausdrücklich gedankt sei.
Wolfenbüttel, den 06.06.1991
Lohlker
(Archivoberinspektor)
Nachtrag:
Die als Zg. 82/1995 eingegangenen Strafprozeßakten wurden im Sommer 2002 von der Archivangestellten Frau Kober erfaßt und in das bestehende EDV-Findbuch eingegeben. Die Zusammenführung und Schlußredaktion nahm der Unterzeichnende vor.
Wolfenbüttel, im September
Bestandsgeschichte: 2002
Luttmer
(Archivoberinspektor)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Neuverzeichnung und Ordnung des Bestandes erfolgte im März - April 1991 durch die Archivangestellte Frau
Sieverding unter Aufsicht des Unterzeichneten.
Die Eingabe in die Datenverarbeitung besorgten die Archivangestellten Rainer Kustak und Elke Wittenberg.
Die in der Konkordanz fehlenden Signaturen beziehen sich auf Akten, die vor dem Jahr 1850 abschlossen und provenienzgemäß zu den Vorläuferbeständen des Amtsgerichts Seesen gelegt wurden.
Die Erstellung dieses Findbuches wurde durch die Förderung durch das Arbeitsamt Braunschweig im Rahmen einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf der Grundlage des Arbeitförderungsgesetzes ermöglicht, wofür an dieser Stelle
ausdrücklich gedankt sei.
Wolfenbüttel, den 06.06.1991
Lohlker
(Archivoberinspektor)
Nachtrag:
Die als Zg. 82/1995 eingegangenen Strafprozeßakten wurden im Sommer 2002 von der Archivangestellten Frau Kober erfaßt und in das bestehende EDV-Findbuch eingegeben. Die Zusammenführung und Schlußredaktion nahm der Unterzeichnende vor.
Wolfenbüttel, im September
Bestandsgeschichte: 2002
Luttmer
(Archivoberinspektor)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ