Die Deutschordenskommende in Münnerstadt und das Heiliggeistspital in Schweinfurt einigen sich wegen des Zehnten in Zell. Die Kommende erhält künftig ein Sechstel des Groß-, Klein- und Weinzehnten in Dorf und Gemarkung Zell, und zwar sowohl von den seit langem in Kultur stehenden Gütern als auch von den insbesondere nach dem Dreißigjährigen Krieg vorgenommenen Neurodungen. Sollten einmal aus irgendwelchen Gründen diese Rodungen nicht mehr bebaut werden, so dass die Hälfte der Zeller Markung brach liegt, dann muss der Zehntanteil der Kommende auf ein Drittel erhöht werden. Die Kommende kann ihren Zehntanteil selbst einsammeln, sie kann ihn aber auch eigenständig oder zusammen mit dem Rat der Stadt Schweinfurt als Aufseher des Spitals verpachten. Der Kommende wird außerdem das Recht zugestanden, zur Aufsicht über ihre Besitzungen in Zell einen eigenen Lehenschultheißen anzustellen, der allerdings vom Rat der Stadt Schweinfurt verpflichtet werden soll. Dieser Vertrag wird vorbehaltlich der Ratifizierung durch den Landkomtur der Ballei Franken und die Reichsstadt Schweinfurt geschlossen. Aussteller: Deutschordenskommende Münnerstadt und Heiliggeistspital zu Schweinfurt. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt