Verkauf eines Fruchzinses zu Allendorf [a.d. Landsburg] durch einen dortigen Bewohner an einen Einwohner von Treysa
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Urk. 18, 548
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1494 Feb. 6
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1490-1499
1494 Februar 6
Ausf. Perg. - Urspr. anh. Sg. fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1494, quinta feria post Agathe virginis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinz Rode, wohnhaft zu Allendorf [a.d. Landsburg], und seine Ehefrau Hette Hofmanns bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einträchtig Heinz Feddern und seiner Ehefrau Else 1 Malter Fruchtzins, halb Korn und halb Hafer Treysaer Maßes, aus der Besserung an ihrem Haus und Hof zu Allendorf und aus ihrem Gut, das dem Stift Cappel gehört (daß der hern von Cappel ist, auch vnser besserung), für 12 Rhein. fl. Frankfurter W. verkauft haben. Die Ausst. versprechen, den Käufern diie Frucht jaährlich an Michaelis in deren Haus zu Treysa zu liefern und sprechen sie der Kaufsumme ledig und los. Im Säumnisfall steht Feddern das Pfändungsrecht zu. Wiederkauf ist gegen Vorlage der Kaufsumme möglich.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Aldendorff 1 malder fruxhte vff Michaelis, steht xx gulden. (16.Jh.) Ist halb abgelost. (Inventar 1527) xi (Pfandverschreibungen), dort 'Aldendorff vnter der Landesburg'
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Treysa auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.87
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinz Rode, wohnhaft zu Allendorf [a.d. Landsburg], und seine Ehefrau Hette Hofmanns bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einträchtig Heinz Feddern und seiner Ehefrau Else 1 Malter Fruchtzins, halb Korn und halb Hafer Treysaer Maßes, aus der Besserung an ihrem Haus und Hof zu Allendorf und aus ihrem Gut, das dem Stift Cappel gehört (daß der hern von Cappel ist, auch vnser besserung), für 12 Rhein. fl. Frankfurter W. verkauft haben. Die Ausst. versprechen, den Käufern diie Frucht jaährlich an Michaelis in deren Haus zu Treysa zu liefern und sprechen sie der Kaufsumme ledig und los. Im Säumnisfall steht Feddern das Pfändungsrecht zu. Wiederkauf ist gegen Vorlage der Kaufsumme möglich.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Aldendorff 1 malder fruxhte vff Michaelis, steht xx gulden. (16.Jh.) Ist halb abgelost. (Inventar 1527) xi (Pfandverschreibungen), dort 'Aldendorff vnter der Landesburg'
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Treysa auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.87
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ