Die dem Grafen Anton Günther von Oldenburg seitens des Königs Christian IV. von Dänemark gewährte Beihilfe und gegebenen Ratschläge in seiner Streitsache wider den Erzbischof Johann Friedrich zu Bremen wegen Nichtvollzugs des von letzterem mit der Gräfin Anna Sophia eingegangenen Eheverlöbnisses
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NLA OL, Best. 20, -3 Nr. 679
NLA OL, Best. 20 Grafschaft Oldenburg
Grafschaft Oldenburg >> 3 Das Grafenhaus und seine persönlichen Angelegenheiten >> 3.7 Verschiedene Grafen und Gräfinnen >> 3.7.17 Gräfin Anna Sophia von Oldenburg
1629
Enthält: Darin: Gesandschaftrn nach Dänemark von 1. Rat Pflug und Kanzler Prott 1618; 2. Rittmeister von Rüdigheim 1619; 3. Drost Gerd von Bardeleben 1619; 4. Ders. April 1620; 5. Rittmeister von Rüdigheim und Rat Dr. Simon Malsius Juni 1620 (zugleich wegen der streitigen Weserfischerei); 6. Rat Christoph Pflug 1621; 7. Ders. 1623
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ
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