Abt Anselm macht bekannt, dass er den Kaufhändler zu Langenberg Johann Wilhelm Springmann mit der huldigen Mannshand und dessen Tochter Christine Springmann mit der unhuldigen Frauenhand mit dem Tackengut auf der Vosnacken in der Herrschaft Hardenberg behandigt hat. Springmann hat das Gut zuvor gekauft. Sie werden jährlich davon die übliche Pacht zahlen und das Gut nicht verwüsten, versplittern, versetzen oder sonst in andere Hände bringen. Wenn eine Hand stirbt, ist eine Kurmut fällig.-Es siegelt der Aussteller, Or., Siegel fehlt, Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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