Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass seine Getreuen und Angehörigen Hans von Zillenhart (Zülhart) und Jakob Schneider (Schnider) von Widdern durch seine Räte verhört worden sind und beide Parteien zugesagt haben, ihre Ansprüche und Forderungen vor seinem Hofrichter und seinen Räten entscheiden zu lassen. Die Acht, die Hans vor dem Hofgericht zu Rottweil gegen Jakob erlangt hatte, soll dabei keiner Seite zum Vor- oder Nachteil gereichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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