Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sie Walburga Wisenhofer, eheliche Tochter des Jakob Wisenhofer und der Christina Bitzenhofer "zum Buechen" [= Buch, Altmannshofen, Aichstetten, RV?], gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Walburga, deren Nachkommen und Erben von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, dieselben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, Bürger-, Stadt- oder Markrecht bei Reichs- oder Herrenstädten, in Flecken "oder auf dem landt" anzunehmen, wo immer es ihr beliebt, wobei sie von des Klosters Seite keinerlei Behinderung gewärtigen muss, da die Ausstellerinnen hiermit auf ihr bisheriges Eigentum an ihr ausdrücklich verzichten.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view