Das Konzil zu Basel befiehlt auf Ersuchen des Kardinalpriesters und Bischofs von Freising Johannes [Grünwalder] dem Bischof von Marseille und den Äbten von Ebersberg und Weihenstephan, die gegen Heinrich Schlick, Kleriker der Diözese Regensburg, ergangenen Strafurteile (Exkommunikation, Absetzung, Pfründeverlust, Geldstrafe von 100 Mark Gold und Interdikt) feierlich bekannt zu geben; S: Konzil zu Basel

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv