Herzog Albert von Sachsen-Lauenburg erteilt den Lüneburgern ein
Handeslprivileg: er regelt die Benutzung der Schleuse bei Mölln für den
Salztransport; er nimmt die Lüneburger Bürger, ihre Knechte und Güter in seinen
Frieden auf, gestattet ihnen, ihre Güter auf dem Wege von Mölln nach Geesthacht
zu transportieren, der Zoll ist dabei nur in Mölln zu zahlen, vorausgesetzt,
daß das Gut in Lauenburg zollfrei ist. Bei Fehden mit dem Herzog von
Braunschweig und Lüneburg verspricht er den Bürgern Sicherheit in seinem Lande.
Zeugen: Ritter Marquart Wulf, Hinrik Smilou, Amtmann des Herzogs.