Herzog Albert von Sachsen-Lauenburg erteilt den Lüneburgern ein Handeslprivileg: er regelt die Benutzung der Schleuse bei Mölln für den Salztransport; er nimmt die Lüneburger Bürger, ihre Knechte und Güter in seinen Frieden auf, gestattet ihnen, ihre Güter auf dem Wege von Mölln nach Geesthacht zu transportieren, der Zoll ist dabei nur in Mölln zu zahlen, vorausgesetzt, daß das Gut in Lauenburg zollfrei ist. Bei Fehden mit dem Herzog von Braunschweig und Lüneburg verspricht er den Bürgern Sicherheit in seinem Lande. Zeugen: Ritter Marquart Wulf, Hinrik Smilou, Amtmann des Herzogs.

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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