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Geldern, Karmeliter, Akten AA 0272 (Bestand)
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.2. Geistliche Institute >> 1.2.2. E - H >> 1.2.2.12. Geldern >> 1.2.2.12.3. Karmeliter
15. Jh.-1801
v.a. Organisation, Besitzrechte, Finanzen
Form und Inhalt: Repertorium der Urkunden und Akten des Karmeliterklosters in Geldern
Mitverzeichnet sind, außer den Original-Urkunden, auch alle, welche enthalten sind:
1.) in Msc. B 133 = a
2.) in Msc. B 167 = b
3.) in dem unter Akte Nr. 1 verzeichneten Zinsregister = I
4.) in dem unter Akte Nr. 2 verzeichneten Zinsregister = II
5.) in dem unter Akte Nr. 3 verzeichneten Faszikel Urkundenabschriften = III
Für diese als Original bezeichneten Stücke sind keine Umschläge eingelegt.
Geldern, Karmeliter.
1306-1802.
Lit.: Kunstdenkmäler I 2, 1891, 14 ff.; F. Nettesheim, Geschichte der Schulen im alten Herzogtum Geldern, 1881, 625 ff.; H. H. Koch, Die Karmelitenklöster der Niederdeutschen Provinz, 1889, 60 ff.; Jos. Habets, Geschiedenis van het tegenwoordig Bisdom Roermond 3, 1892, 176 ff. (Visitationen der Pfarrkirche 1667, 1722, 1741); H. Holthausen, Zur Geschichte des G. Karmeliterklosters (Veröffentlichungen des Historischen Vereins für Geldern 24, 1909).
In der Bibliothek der Bollandisten zu Brüssel Hs. 8) Monumenta authentica Carmeli Geldrensis 17./18. Jh.
Im Katholischen Pfarrarchiv Geldern P. Guilelmus a S. Thoma Aquinatis (?) alias Grammii, Chronologia Geldriae eiusdemque Carmeli descriptio, 1677, mit Auszügen aus den Rechnungen 1400-1681 (Preise), Series et chronologia provincialium totius Alemanniae 1300 ff., Necrologium et brevis relatio chronologica - 1587, 1622, fortgeführt 1799; Conventus civitatis Gelriensis antiqua et nova descriptio 1760, mit Necrologium 1325, Catalogus pastorum 1363, De viris illustribus (Kunstdenkm. I 2, 14).
Im Stadtarchiv Geldern II b) Kopiar, betrifft auch die Hl. Geistkapelle.
Im Besitz des Historischen Vereins zu Geldern 83) 1 Schreiben der Stadt betreffend die Lateinschule 1641.
Ein Memorienbuch der Karmeliter 15.-17. Jh. 38 Pergamentblätter wurde 1883 in Köln versteigert (Heberlescher Auktionskatalog 1883 Nr. 10) (Kunstdenkmäler I 2, 15).
Geldern, Karmeliter
Im Besitz des Historischen Vereins Geldern Zweitschrift der Dessritpio von 1760. (Kurt Keller, Geschichte des Historischen Vereins für Geldern und Umgegend 1968, 52).
Übersicht
Graf Rainald von Geldern und seine Gemahlin Margarethe übergaben im Jahr 1306 (Nr. 1) das Patronatsrecht der selbstständige Kapelle (liberae capellae) neben der Burg in Geldern dem Karmeliterorden, eine Schenkung, welche Erzbischof Heinrich von Köln mit der Bestimmung genehmigte, dass diese Kirche künftig von einem Ordensbruder bedient werden sollte (Nr. 2). 1308 überwies derselbe Graf den Karmelitern ein Areal in der Stadt mit Oratorium und Offizium von der genannten Kirche bis zu dem Haus der Beginen, sowie eine Rente aus seinen Einkünften in der Stadt Geldern zu dem ausgesprochenen Zweck, ein Karmeliterkloster zu gründen (Nr. 4). Als die Stiftung vollendet war (1315), wiederholte der Graf dieselbe mit Genehmigung des Papstes Clemens V. (Nr. 7). Die Privilegien, welche die Päpste dem Orden hatten zuteil werden lassen, wusste die neue Stiftung auch hier sich zu erwerben (Nr. 8, 9, 10); die Mönche konnten predigen, Beichte hören, bei sich beerdigen, Almosen annehmen etc. und erlangten hierdurch einen bedeutenden Einfluss auf das Volk; reiche Gaben flossen ihnen in vollem Maße zu und vermehrten das Kapital des Ordens dergestalt, dass er die weitgehendsten Geldgeschäfte machen konnte. Allein dies sowohl wie auch vielfache Übergriffe der Ordensbrüder erregten den Neid, die Eifersucht, aber auch den gerechten Zorn der anderen Kleriker und scheinen auch manchen Missstand im Kloster selbst hervorgerufen zu haben (vgl. Nr. 37); auch scheinen Repressalien von Seiten des anderen Klerus vorgekommen zu sein; wenigstens sieht sich 1401 der Dekan von St. Georg in Köln genötigt, das Verbot zu erlassen, die Karmeliter an der Ausübung der ihnen durch Privilegien gestatteten religiösen Handlungen zu hindern (vgl. Nr. 83). Die Stiftungen von Memorien und die Schenkungen aber dauerten fort und veranlassten die Gründungen mehrerer Altäre Bruderschaften und Vikarien in Geldern selbst und auswärts. - Um 1469 fand eine Ordensreformation statt, welche von dem Herzog, der dem Orden das Erbrecht und die Erwerbungserlaubnis erteilte, begünstigt wurde (vgl. Nr. 281). Von welcher Art diese Reform gewesen ist, lässt sich nicht genau angeben, doch scheint sie darin bestanden zu haben, ”dass der Ordenspfarrer in Geldern künftig kein persönliches Eigentum besitzen, sondern alle Gefälle dem Orden berechnen sollte.“ (Vgl. Nr. 331). Bei der Belagerung von Geldern 1707 war die Kirche ein Raub der Flammen - und des Magistrates von Geldern geworden, welcher dieselbe mit ihren Besitzungen dem Orden entzog. 1709 aber kam ein von Friedrich I. König von Preußen (d. d. Cölln an der Spree am 13. März 1709; vgl. Nr. 718, Akte Nr. 6) genehmigter Vertrag zwischen dem Magistrat und dem Kloster zustande, wodurch die Kirche und ihr Vermögen dem letzteren zurückgegeben wurde. Sie blieb bis zur Säkularisation denn auch im Besitz der Karmeliter. - Benutzt wurden außer den Original-Urkunden auch die beiden Kopiebücher B. 133 und B. 167 sowie die in den unter Akte Nr. 1 und Nr. 2 verzeichneten Zinsregister erhaltenen Urkunden-Abschriften. Sie beweisen, dass der weitaus größte Bestand der Originale nur erhalten ist. - Dass in dem folgenden Repertorium die Zahl der als Originale verzeichneten Nummern noch weit hinter der allgemeinen Summe zurückbleibt (442 zu 712) hat darin seinen Grund, dass eine Reihe von Originalurkunden auf Papier zwar als solche im Repertorium durch ”Origin.“ kenntlich gemacht, aber nicht mit den anderen Originalen gezählt wurden. Die Anzahl der für diese zu Gebote stehenden Schubkästen machte diese Trennung notwendig. Die mit ”Origin.“ bezeichneten Papierurkunden sind gesammelt in dem mit Nr. 3 der Akten bezeichneten Faszikel und im Repertorium durch eine beigesetzte ”III.“ kenntlich gemacht (vgl. die Rückseite des Titelblattes dieses Repertoriums).
Vgl. KD I 2, 14 f.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.