Vertrag zwischen dem Kameralamt Weil im Schönbuch namens der Staatsfinanzverwaltung und der Gemeinde Bonlanden über den Verzicht des Staates auf Übertriebsrechte gegen Bezahlung einer Ablösungssumme durch die Gemeinde an den Staat Ausf., Weil im Schönbuch, 1843 Januar 10

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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