Kläger: Paul von Königsloh (der Jüngere), Knopfmacher und Bürger zu Hamburg, als Bevollmächtigter des David Marhein, Kupferhändler und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Matthäus Rodde (der Ältere), Ratsherr der Stadt Lübeck (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis secundae; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes und Fortsetzung des Verfahrens trotz Rechtshängigkeit der Sache am Reichskammergericht in einem Streit um eine Forderung des Beklagten gegen den Kläger.

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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