Graf Ulrich V. bestätigt das Übereinkommen zwischen dem Kaplan von Endersbach und Schultheiß, Gericht und Heiligenpflegern daselbst über den Tausch von bestimmten Einkünften und Gütern.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...