Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein "vetter und vatter" Kurfürst Friedrich von der Pfalz den Ort Armsheim (Armßheym) erobert hat, auf dessen zugehörigen Dorf [Gau-]Weinheim (Wynheim) dem Eberhard Vetzer von Geispitzheim (Geyspesßheym) 50 Gulden jährlicher Gult, ablösbar für 1.000 Gulden Hauptgeld, verschrieben sind. Obwohl dazu nicht verpflichtet, erklärt er, dieses Hauptgeld in drei jährlichen Zahlungen zu je 333 Gulden und 9 Albus bis 1484 bei Vetzer abzulösen. Siegel: S = A
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein "vetter und vatter" Kurfürst Friedrich von der Pfalz den Ort Armsheim (Armßheym) erobert hat, auf dessen zugehörigen Dorf [Gau-]Weinheim (Wynheim) dem Eberhard Vetzer von Geispitzheim (Geyspesßheym) 50 Gulden jährlicher Gult, ablösbar für 1.000 Gulden Hauptgeld, verschrieben sind. Obwohl dazu nicht verpflichtet, erklärt er, dieses Hauptgeld in drei jährlichen Zahlungen zu je 333 Gulden und 9 Albus bis 1484 bei Vetzer abzulösen. Siegel: S = A
BayHStA, Hausurkunden 2829
Kasten 14, Lade 1, Nr. 2829
Hausurkunden
Hausurkunden >> Urkunden bis 1806/1837
16.09.1482
regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein "vetter und vatter" Kurfürst Friedrich von der Pfalz den Ort Armsheim (Armßheym) erobert hat, auf dessen zugehörigen Dorf [Gau-]Weinheim (Wynheim) dem Eberhard Vetzer von Geispitzheim (Geyspesßheym) 50 Gulden jährlicher Gult, ablösbar für 1.000 Gulden Hauptgeld, verschrieben sind. Obwohl dazu nicht verpflichtet, erklärt er, dieses Hauptgeld in drei jährlichen Zahlungen zu je 333 Gulden und 9 Albus bis 1484 bei Vetzer abzulösen.
Siegel:
S = A
Siegel:
S = A
Perg.
Äußere Beschreibung: 21 x 32 cm
Urkunden
Sprache der Unterlagen
Besiegelung/Beglaubigung: 1 an Pressel anhängendes Siegel
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Heidelberg
Originaldatierung: Datum Heydelberg uff montag nach des heyligen crutzs tag Exaltacionis anno domini millesimo quadringentesimo octuagesimo secundo.
Äußere Beschreibung: 21 x 32 cm
Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein "vetter und vatter" Kurfürst Friedrich von der Pfalz den Ort Armsheim (Armßheym) erobert hat, auf dessen zugehörigen Dorf [Gau-]Weinheim (Wynheim) dem Eberhard Vetzer von Geispitzheim (Geyspesßheym) 50 Gulden jährlicher Gult, ablösbar für 1.000 Gulden Hauptgeld, verschrieben sind. Obwohl dazu nicht verpflichtet, erklärt er, dieses Hauptgeld in drei jährlichen Zahlungen zu je 333 Gulden und 9 Albus bis 1484 bei Vetzer abzulösen.
Siegel:
S = A
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Heidelberg
Originaldatierung: Datum Heydelberg uff montag nach des heyligen crutzs tag Exaltacionis anno domini millesimo quadringentesimo octuagesimo secundo.
Äußere Beschreibung: 21 x 32 cm
Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein "vetter und vatter" Kurfürst Friedrich von der Pfalz den Ort Armsheim (Armßheym) erobert hat, auf dessen zugehörigen Dorf [Gau-]Weinheim (Wynheim) dem Eberhard Vetzer von Geispitzheim (Geyspesßheym) 50 Gulden jährlicher Gult, ablösbar für 1.000 Gulden Hauptgeld, verschrieben sind. Obwohl dazu nicht verpflichtet, erklärt er, dieses Hauptgeld in drei jährlichen Zahlungen zu je 333 Gulden und 9 Albus bis 1484 bei Vetzer abzulösen.
Siegel:
S = A
Philipp, Pfalz, Kurfürst von der
Friedrich, Pfalz, Kurfürst von der
Vetzer von Geispitzheim, Eberhard
Armsheim (Lkr. Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
Gau-Weinheim (Lkr. Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
Heidelberg (Baden-Württemberg)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:33 MESZ