Heinz Spinnenhirn bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und seiner Ehefrau Nes Veser ("Vesar") das Gütlein in Unterankenreute verliehen hat, das bisher der Stiefvater des Ausstellers, Hans Martrer innehatte. Sie müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen es aber nicht schlaizen, verpfänden oder veräußern. Jährlich zu Martini müssen sie an Zins und Hubgeld entrichten: 3 Scheffel Hafer, 1 Gans und 1 Fasnachthenne sowie die Abgaben, die sonst von alters her auf dem Gütlein lasten. Wenn die Beliehenen Kinder bekommen, ist es auch diesen verliehen, doch müssen sie es selbst bewirtschaften. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Ungenossamenehe oder im Fall des Ungehorsams verlieren sie es. Bei Heimfall muß Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.