Landrichter Hanns von Wallenrod beurkundet dem Michel Heyder von Nürnberg, dass alles, was er seinen Ächtern, dem Bürgermeister etc. der Stadt Lübeck an Leib und Gut schade, nicht gefrevelt sein soll. (Gemeint sind nur die zwischen 14 und 60 Jahre alten Ächter). - Aussteller: Jo. Vlmer

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Staatsarchiv Nürnberg