Anspruch des Klägers und Appellaten auf den Kaufpreis für das Gut Stachenburg zu Golzheim im jül. Amte Nörvenich (Kr. Düren), welches er dem verstorbenen Onkel der Appellantin, dem Kanoniker von St. Cassius und Florentius in Bonn, Johann Wilhelm von Draensdorf, am 23. Juli 1724 verkauft hat, bzw. auf Immission in das Gut. Ein Teil des Kaufpreises war gezahlt worden. Von Draensdorf verkaufte darauf die Stachenburg den Gebrüdern Rommelsheim, die weitere Zahlungen schuldig blieben. Als Johann Wilhelm von Draensdorf starb, forderte von Hallberg das ausstehende Geld von der mit Cornelius Joseph von Heinsberg verheirateten Appellantin und ihrem Bruder Johann Bartholomäus Joseph als draenfeldischen Erben und klagte beim Vogt zu Nörvenich auf Immission in die Stachenburg.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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